
Eine bundesweite Regel, wann in der Wohnung gebohrt werden darf, gibt es nicht. Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung, die etwa für Rasenmäher gilt, betrifft Geräte im Freien. Für Lärm in Haus und Wohnung kommen die Regeln aus drei Quellen: den Immissionsschutzgesetzen der Länder, den Feiertagsgesetzen der Länder und der Hausordnung.
| Zeit | Bohren? | Grundlage |
|---|---|---|
| werktags tagsüber, auch samstags | ja | – |
| nachts, meist 22 bis 6 Uhr | nein | Landes-Immissionsschutzgesetze |
| Sonn- und Feiertage | in der Regel nein | Feiertagsgesetze der Länder |
| Mittagsruhe | nur wenn Hausordnung oder Gemeinde sie vorschreibt | Hausordnung, Satzung |
Nachtruhe
Die Nachtruhe ist in den Landesgesetzen geregelt. In Nordrhein-Westfalen etwa heißt es im Landes-Immissionsschutzgesetz: Von 22 bis 6 Uhr sind Betätigungen verboten, welche die Nachtruhe zu stören geeignet sind. Bohren gehört eindeutig dazu.
Sonn- und Feiertage
Hier gelten die Feiertagsgesetze der Länder. Das hessische Feiertagsgesetz verbietet an Feiertagen Arbeiten, „die geeignet sind, die äußere Ruhe des Tages zu beeinträchtigen“. Ausgenommen sind unter anderem nicht gewerbsmäßige leichtere Arbeiten in Haus und Garten und Arbeiten, die sich nicht aufschieben lassen. Lautes Bohren ist aber kaum eine leichte Arbeit. Wer am Sonntag den Rohrbruch notdürftig repariert, ist auf der sicheren Seite, wer das Regal aufhängt, eher nicht.
Mittagsruhe
Eine gesetzliche Mittagsruhe gibt es nicht. Viele Hausordnungen schreiben aber eine vor, meist zwischen 12 oder 13 und 15 Uhr. Der Deutsche Mieterbund empfiehlt 13 bis 15 Uhr. Ist die Hausordnung Teil des Mietvertrags, ist sie verbindlich. Wer sich wiederholt nicht daran hält, riskiert eine Abmahnung.
Was ein Verstoß kosten kann
Wer ohne berechtigten Anlass oder vermeidbar so viel Lärm macht, dass Nachbarn erheblich belästigt werden, begeht nach § 117 des Ordnungswidrigkeitengesetzes eine Ordnungswidrigkeit. Die Geldbuße kann bis zu 5.000 Euro betragen.
Am einfachsten ist es, die Nachbarn vorher kurz zu informieren, wenn eine größere Bohraktion ansteht. Das ist ein Überblick, keine Rechtsberatung – was in deinem Ort gilt, weiß das Ordnungsamt.
Auf einen Blick
- Werktagstagsüber ja
- Samstagwie werktags
- Nachtsmeist 22–6 Uhr nicht
- Sonntagin der Regel nicht
Quellen: § 9 LImSchG NRW, Hessisches Feiertagsgesetz, § 117 OWiG, DAHAG: Gesetzliche Ruhezeiten, immowelt: Ruhezeiten

