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Taschen-Multitool oder Elektro-Multitool? Und darf man es dabeihaben?

„Multitool“ meint zwei ganz verschiedene Werkzeuge: die Klappzange für die Hosentasche und das schwingende Elektrowerkzeug. Und für das Taschen-Multitool gelten beim Mitnehmen Regeln.

Aufgeklapptes Taschen-Multitool mit Zange auf Holz
Zange, Messer, Schraubendreher: das Multitool für die Tasche. Foto: Adobe Stock

Mit „Multitool“ sind zwei ganz verschiedene Werkzeuge gemeint. Das Taschen-Multitool ist eine Klappzange mit Messer, Schraubendrehern, Feile und Co. – bekannt etwa von Leatherman, Victorinox oder Gerber. Das Elektro-Multitool ist ein oszillierendes Multifunktionswerkzeug, das sägt, schleift und schabt. Für kleine Reparaturen unterwegs passt das erste, fürs Renovieren das zweite.

Taschen-MultitoolElektro-Multitool
Was es istKlappzange mit ZusatzwerkzeugenOszillierendes Elektrowerkzeug
Typisch fürKleine Reparaturen, Camping, FahrradAusschnitte, Fugen, Türzarge, Schleifen
AntriebHandkraftAkku oder Kabel
MitnehmenRegeln des Waffengesetzes beachtenKein Thema
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Was ein Taschen-Multitool kann

Herzstück ist meist eine Zange mit Drahtschneider. Dazu kommen je nach Modell Messerklinge, Säge, Feile, Schlitz- und Kreuzschraubendreher, Bit-Halter, Dosen- und Flaschenöffner. Daneben gibt es Multitools in Messerform, also das klassische Taschenmesser mit vielen Werkzeugen, aber ohne große Zange.

Beim Kauf zählt, wie du es nutzt: Wichtige Werkzeuge sollten sich auch im geschlossenen Zustand ausklappen lassen und beim Arbeiten einrasten. Mehr Werkzeuge heißt auch mehr Gewicht – für den Alltag ist ein kleines Modell oft praktischer als das größte.

Darf man ein Multitool dabeihaben?

Das hängt von der Klinge ab. Nach § 42a Waffengesetz ist das Führen von Einhandmessern mit einhändig feststellbarer Klinge verboten, ebenso von feststehenden Messern mit mehr als 12 cm Klinge. „Führen“ heißt: außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Grundstücks bei sich haben. Viele Zangen-Multitools haben eine Klinge, die sich mit einer Hand öffnen und arretieren lässt. Dann gilt die Regel auch für sie.

Erlaubt ist das Führen trotzdem, wenn ein berechtigtes Interesse besteht. Das Gesetz nennt als Beispiele die Berufsausübung, Brauchtumspflege, Sport oder einen allgemein anerkannten Zweck. Ebenfalls erlaubt ist der Transport in einem verschlossenen Behältnis. Klingen, die man mit zwei Händen öffnet und die nicht einrasten, fallen nicht unter § 42a.

Seit Ende Oktober 2024 gelten zusätzliche Verbote: Bei öffentlichen Veranstaltungen wie Volksfesten, Märkten oder Sportveranstaltungen sind Messer unabhängig von der Klingenlänge verboten, mit Ausnahmen etwa für Gewerbetreibende oder nicht griffbereit transportierte Messer. Die Länder können außerdem Verbotszonen festlegen, und in Zügen des Fernverkehrs und an Bahnhöfen gilt ebenfalls ein Messerverbot. Am sichersten ist dort ein Multitool ohne Klinge oder eines, das zu Hause bleibt.

Das ist eine Übersicht, keine Rechtsberatung. Im Einzelfall entscheiden Behörden und Gerichte.

Und wenn du eigentlich das Elektro-Multitool meinst

Wer Fliesenfugen auftrennen, eine Türzarge kürzen oder in einer verlegten Diele einen Ausschnitt machen will, braucht das oszillierende Multitool. Was es kann und worauf beim Kauf zu achten ist, steht in unserem Beitrag „Was ist ein Multitool?“.

Kurz gesagt

  • Taschen-MultitoolZange plus Werkzeuge
  • Elektro-Multitoolsägt, schleift, schabt
  • Einhandklingenur mit berechtigtem Interesse
  • Volksfest, BahnMesserverbot

Quellen: § 42a WaffG, KSV Polizeipraxis: Messerverbote

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