
Die Regeln stehen in der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung, kurz 32. BImSchV. In Wohngebieten dürfen Rasenmäher an Sonn- und Feiertagen gar nicht laufen und an Werktagen nicht zwischen 20 und 7 Uhr. Der Samstag ist ein Werktag – da darfst du also mähen.
| Gerät | werktags erlaubt | Sonn- und Feiertag |
|---|---|---|
| Rasenmäher, Heckenschere | 7–20 Uhr | nein |
| Laubbläser, Laubsammler, Freischneider, Grastrimmer | 9–13 und 15–17 Uhr | nein |
Wo das gilt
Die Zeiten gelten in reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten, in Kleinsiedlungsgebieten sowie in Erholungs-, Kur- und Klinikgebieten. In Misch- oder Gewerbegebieten greift die Verordnung nicht, dort kann aber eine Regel der Gemeinde gelten.
Mittagsruhe
Eine bundesweite Mittagsruhe für Rasenmäher gibt es nicht. Länder und Gemeinden dürfen aber strengere Regeln erlassen, darauf weist auch das Umweltbundesamt hin. Ein Blick in die Satzung der Gemeinde oder die Hausordnung lohnt sich.
Und der Mähroboter?
Mähroboter werden in der Verordnung nicht eigens genannt. Kommunen wie Wuppertal wenden die Ruhezeiten aber ausdrücklich auch auf Mähroboter an: nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags nicht von 20 bis 7 Uhr. Wer auf Nummer sicher gehen will, stellt den Roboter so ein.
Was ein Verstoß kosten kann
Wer die Ruhezeiten missachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz erlaubt Bußgelder bis 50.000 Euro – das ist die Obergrenze, nicht der Regelfall.
Das hier ist ein Überblick, keine Rechtsberatung. Was in deinem Ort zusätzlich gilt, weiß das Ordnungsamt.
Auf einen Blick
- Werktags7–20 Uhr
- Samstagwie werktags
- Sonntag, Feiertagnicht erlaubt
- Laubbläser9–13, 15–17 Uhr
Video dazu
Rechtsanwalt Markus Mingers zum Rasenmähen am Sonntag. YouTube lädt erst, wenn du auf den Platzhalter klickst.
Passt dazu
Quellen: § 7 32. BImSchV, Anhang 32. BImSchV, Umweltbundesamt, Berlin.de, Stadt Wuppertal, § 62 BImSchG



