Antworten auf Fragen von der Baustelle – mit dem passenden Video

Für Heimwerker und Profis

·

Rauchmelder: Wo anbringen – und in welchen Räumen sind sie Pflicht?

An die Decke, möglichst in die Raummitte, mit 50 cm Abstand zu Wänden und Lampen. Pflicht sind Rauchmelder in allen Bundesländern – mindestens in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren.

Rauchmelder an der Zimmerdecke
Rauch steigt nach oben – deshalb gehört der Melder an die Decke. Foto: Adobe Stock

Rauchmelder sind inzwischen in allen 16 Bundesländern Pflicht. Die Details stehen in den Landesbauordnungen und unterscheiden sich etwas. Fast überall gilt: Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die man im Brandfall nach draußen flüchtet, brauchen je einen Melder. Berlin und Brandenburg verlangen mehr – dort müssen alle Aufenthaltsräume außer der Küche ausgestattet sein.

Wo genau an die Decke?

Rauch steigt nach oben und sammelt sich unter der Decke. Deshalb gehört der Melder an die Decke, möglichst in die Mitte des Raums. Die Norm für Rauchwarnmelder in Wohnungen, DIN 14676, nennt dazu Abstände:

RegelWert
Abstand zu Wänden, Lampen, Balkenmind. 50 cm
Dachschräge: Abstand zur Spitze50 cm bis 1 m
Fläche pro Melderbis 60 m²
Raumlänge pro Melderbis 15 m
Nach DIN 14676 (zitiert im ELV-Leitfaden) und dem Ratgeber von toom.

Bei L-förmigen Räumen empfiehlt toom, den Melder dort zu montieren, wo sich die beiden Schenkel treffen. Zugluft von Fenstern, Lüftung oder Klimaanlage meiden – sie kann den Rauch vom Melder wegtragen.

Wo besser kein Melder hängt

Küche und Bad bleiben in der Regel ohne Rauchmelder: Wasserdampf und Kochdunst lösen dort schnell Fehlalarme aus. Wer in der Küche trotzdem etwas möchte, findet im Handel Hitzemelder, die auf Temperatur statt auf Rauch reagieren.

Kleben, schrauben oder Magnet?

Am sichersten hält ein geschraubter Melder. Klebepads sind praktisch, halten aber nicht auf jeder Decke, etwa auf Raufaser oder frisch gestrichenen Flächen. Ein Magnethalter macht den späteren Batteriewechsel bequem.

Wer ist zuständig?

Einbauen muss in der Regel der Eigentümer. Die Wartung – also dafür sorgen, dass der Melder funktioniert – liegt in den meisten Bundesländern beim Bewohner, bei Mietwohnungen also beim Mieter, außer der Vermieter übernimmt das selbst. Laut DIN 14676 wird mindestens einmal im Jahr geprüft: Testknopf drücken, Melder sauber halten, Öffnungen frei. Nach zehn Jahren wird er ausgetauscht.

Er piept – was heißt das?

Ein kurzer Piepton etwa einmal pro Minute, oft mit blinkender LED, bedeutet meist: Die Batterie ist schwach. Bei Meldern mit fest eingebauter 10-Jahres-Batterie heißt das, dass das ganze Gerät ersetzt werden muss. Ein durchgehender, lauter Ton ist dagegen Alarm – dann zuerst nachsehen, ob es wirklich brennt. Was ein Signal bei deinem Modell genau bedeutet, steht in der Bedienungsanleitung.

Auf einen Blick

  • Pflichtalle Bundesländer
  • RäumeSchlafen, Kinder, Flur
  • PositionDecke, mittig
  • Abstand Wandmind. 50 cm
  • Prüfen1× im Jahr

Quellen: Stiftung Warentest, toom, ELV-Leitfaden zur DIN 14676

Weitere Antworten