
Die Regel steht im Bundesnaturschutzgesetz, § 39 Absatz 5. Vom 1. März bis zum 30. September ist es verboten, Hecken, lebende Zäune und Gebüsche abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. Das soll Vögel und andere Tiere während der Brutzeit schützen.
Erlaubt bleiben in dieser Zeit „schonende Form- und Pflegeschnitte“, mit denen der Zuwachs entfernt wird. Die Hecke in Form halten darfst du also auch im Sommer. Sie radikal kürzen oder entfernen nicht.
| Zeitraum | Formschnitt | Starker Rückschnitt, Roden |
|---|---|---|
| 1. Oktober bis Ende Februar | erlaubt | erlaubt |
| 1. März bis 30. September | erlaubt, wenn schonend | verboten |
Auch der Formschnitt hat eine Grenze
Unabhängig vom Datum gilt § 44 BNatSchG: Brütende Vögel dürfen nicht erheblich gestört und ihre Nester nicht zerstört werden. Der Kreis Mettmann formuliert es für Gartenbesitzer klar: Der Formschnitt ist ganzjährig zugelassen, solange keine Vögel in der Hecke nisten oder brüten. Also vor dem Schneiden einmal genau hineinschauen.
Was ein Verstoß kosten kann
Wer gegen das Schnittverbot verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das Bundesnaturschutzgesetz erlaubt dafür ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro, bei Verstößen gegen den Artenschutz bis zu 50.000 Euro. Das sind Obergrenzen, keine Regelsätze.
Wann der Schnitt der Hecke guttut
Erlaubt heißt nicht automatisch gut für die Pflanze. Der Bayerische Landesverband für Gartenbau empfiehlt bei laubabwerfenden Hecken den Hauptschnitt im Winter und einen Formschnitt von Juli bis Ende August. Nadelgehölze und Immergrüne schneidet man im Spätwinter und im Sommer.
Für Thuja nennt die Bayerische Gartenakademie Juni und Juli als besten Zeitpunkt. Am besten jedes Jahr, oben schmaler als unten und nicht ins alte Holz schneiden. Und nicht in der prallen Sonne.
Wer eine alte Hecke kräftig verjüngen will, macht das laut NABU in der Vegetationsruhe zwischen November und Januar.
Das hier ist ein Überblick über die Rechtslage, keine Rechtsberatung. Im Zweifel hilft die Untere Naturschutzbehörde deines Kreises weiter.
Auf einen Blick
- Formschnittganzjährig, schonend
- Radikalschnitt1.10. bis Ende Feb.
- Nesterimmer schonen
- Bußgeldbis 10.000 €
Video dazu
ARD Garten zur Frage, was beim Heckenschnitt erlaubt ist. YouTube lädt erst, wenn du auf den Platzhalter klickst.
Quellen: § 39 BNatSchG, § 44 BNatSchG, § 69 BNatSchG, Kreis Mettmann, Bayerischer Landesverband für Gartenbau, Bayerische Gartenakademie: Thuja, NABU


